Übergang Schule –Werkstatt
Bei der Maßnahme für die jungen Schulabgänger im Bereich Beruf & Bildung handelt es sich um eine berufliche Bildungsmaßnahme, die von der Agentur für Arbeit finanziert wird.
Sie dient dazu, die beruflichen Perspektiven der jungen Menschen auszuloten und anzubahnen.
Zumeist werden in drei Schritten insgesamt 27 Monate bewilligt, die sich aus einem 3 monatigem Eingangsverfahren und jeweils 2x einem Jahr berufliche Bildung zusammensetzen.
An die Aufnahme in den Bereich Beruf & Bildung sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die in einem meist wiederkehrendem Ablauf eruiert werden.
Von den Förderschulen aus (Jahrgangsstufe 11 und / oder 12):
- An einigen Schulen finden im Vorfeld der Praktika bereits Elterngespräche/-abende statt um die beruflichen Perspektiven zu erläutern (mit LehrerInnen, Kostenträgern – hier Agentur für Arbeit, Werkstatt – hier Sozialer Dienst und Beruf & Bildung).
- 2-wöchiges Praktikum innerhalb der Werkstatt meist in Jahrgangsstufe 12 (Plätze werden im Vorfeld mit den Lehrern, dem Sozialen Dienst der Werkstatt und einem Mitarbeiter des Bereiches Beruf & Bildung nach den indivdiuellen Wünschen und Möglichkeiten verteilt).
- Mit Begleitung durch das dortige Fachpersonal findet dann das Praktikum statt.
- Abschlussgespräch innerhalb der Werkstatt mit den SchülerInnen, den LehrerInnen, den Eltern, dem Sozialen Dienst und dem Bereich Beruf & Bildung.
- Teilweise werden Unterrichtseinheiten im Themenbereich „Berufskunde“ innerhalb der Schule abgehalten, in welchen speziell die Leistungen der Werkstatt besprochen werden oder aber Besuche der Werkstatt geplant werden (zumeist in Jahrgangsstufe 11 und / oder 12).
Von anderen Schulen:
- Möglichkeit eines individuell vereinbarten Praktikums innerhalb der Werkstatt und Gespräche über Aufnahmemodi mit dem Sozialen Dienst und dem Bereich Beruf & Bildung.
Klärung der Werkstatttauglichkeit / -notwendigkeit (einige Monate vor Schulentlassung):
- Beratungsgespräch seitens der Agentur für Arbeit.
- Zumeist wird ein psychologisches Gutachten seitens der Agentur für Arbeit angefertigt, das die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Werkstatt klären soll.
- Schulärztliche Untersuchung, die eine konkrete Werkstattnotwendigkeit feststellt.
- Weitere Gutachten / Testungen / Bescheinigungen der Diagnose „geistige Behinderung / Intelligenzminderung“ können eventuell seitens der Kostenträger verlangt werden.
Kontakt zu Werkstatt (3-4 Monate vor Entlassung):
- Kontakt über den Sozialen Dienst (Frau Brischke, Herr Borsch, Herr Jüde) nach dem stattgefundenen Praktikum.
- Aufnahmegespräch mit dem Sozialem Dienst und Beruf & Bildung gemeinsam mit Eltern und SchülerIn.
- Vorlage des Aufnahmeantrages im FAS (Gremium aus Agentur für Arbeit & LVR als Kostenträger und Sozialem Dienst sowie Beruf & Bildung als Vertretung der Werkstatt) und Entscheidung über Aufnahme.
Der neue Jahrgang beginnt seine Arbeit zumeist nach den Sommerferien. Ein Quereinstieg ist aber auch jederzeit möglich.